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Blaulicht und Mascara (aus Kapitel 20)
Autorin: Simone Meinhardis
Eingestellt am: 03.10.2002
Dieser Text im pdf-Format: blaulichtundmascara.pdf (30 kByte)
Seite 3 von 4

Kurze Zeit später saßen wir in der warmen Küche; die Kaffeemaschine gluckerte vor sich hin, und Max hantierte mit Tassen und Löffeln. Außer uns war niemand hier; die Streifen des Frühdienstes waren noch "auf der Gass", und die Ablöseschicht war noch nicht da. Wir machten es uns gemütlich; Max zündete eine seiner geliebten "Marlboro" an und nahm einen tiefen Zug. "Ich hatte eigentlich gedacht, Du würdest nach der Trauerfeier mal kurz hier vorbeischauen!" meinte er dann. Ich schüttelte den Kopf.

"Sorry, aber an dem Tag war mir nicht danach, irgend jemandem zu begegnen!" entschuldigte ich mich, "und außerdem wäre ich zu dem Zeitpunkt wohl auch noch nicht wieder sehr gesellschaftsfähig gewesen ! Zudem wußte ich gar nicht, ob Ihr in Eurer Trauer nicht erst mal unter Euch bleiben wollt; immerhin gehöre ich ja nicht fest zu Eurem Revier. Leider!" fügte ich leise hinzu. Max runzelte die Stirn.

"Unsinn. Ich habe Dir doch schon mal gesagt, Du bist nach wie vor willkommen. Du warst eine von uns und bleibst Kollegin, egal, wo Du jetzt Dienst tust. Natürlich hat das Ganze uns alle sehr mitgenommen; das ging an keinem hier vorbei. Besonders tragisch ist die Tatsache, daß Rudi gerade anfangen wollte, zu bauen. Vor knapp zwei Wochen hatte er erst die Baufreigabe bekommen. Das hat sich jetzt wohl erledigt."

"Was wird jetzt mit seiner Familie?" erkundigte ich mich. Max nahm einen Zug an seiner Zigarette.
"Nun ja, abgesichert sind sie zumindest finanziell. Der Unfall wird wohl als "Quali" anerkannt, also als qualifizierter Dienstunfall, bei dem die Hinterbliebenen 75 % von Rudis letztem Gehalt gezahlt bekommen. Schlimmer ist es, wenn beispielsweise Berufsanfänger verunglücken, in Deinem Alter, oder wenn es nicht als Dienstunfall anerkannt wird. Das kann passieren, wenn dem Beamten ein grobes Mitverschulden zugerechnet wird, wenn er also zum Beispiel einen Kapitalfehler begangen hat oder nicht richtig gesichert war."

"Ähnlich wie damals unser Bauarbeiter, oder ?" warf ich ein. Mein Kollege nickte. "Genau. Das kann man durchaus vergleichen. Zum Glück war das bei Rudi aber wenigstens nicht der Fall." Ich nickte nachdenklich. "Max, was ich mich manchmal frage, ist, ob Rudi noch leben könnte, wenn er etwas anders gemacht hätte. Hat er denn irgend etwas falsch gemacht? War er leichtsinnig? Hat er sich bei der Kontrolle falsch verhalten? Das geht mir nicht aus dem Kopf."
"Tja, dabei war von uns natürlich keiner", meinte Max. "Aber nach dem, was Peter geschildert hat, kann man Rudi keinen Vorwurf machen. Klar, zwischen Tür und Fahrer stehen, das ist zwar nicht optimal, aber auch nicht verboten, und manchmal läßt es sich gar nicht vermeiden. Wer rechnet schon damit, daß der Kerl plötzlich rückwärts fährt? Es war einfach eine Verkettung unglücklicher Umstände, und so müssen wir es akzeptieren. Rudi ist das passiert, was jedem einzelnen von uns jeden Tag draußen passieren kann: er ist einem gewaltbereiten Kriminellen begegnet, der alles dafür in Kauf nahm, um flüchten zu können. Auch Rudis Tod."

"War es eigentlich Mord?" wollte ich wissen.
"Die Zeitungen haben geschrieben, daß der Fahrer wegen Mordes angeklagt würde. Aber gehört dazu nicht ein niedriger Beweggrund?" Max nickte. "Ob letztendlich Anklage wegen Mordes erhoben wird, ist fraglich", meinte er. "Den niedrigen Beweggrund, wie es zum Beispiel die Habgier beim Raubmord ist, kann man im weitesten Sinne schon begründen, denn der Täter wollte abhauen, um seine Straftaten zu verdecken. Dafür hat er den Tod oder zumindest schwere Verletzungen eines Polizeibeamten billigend in Kauf genommen.

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